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   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2014 - L 4 KR 148/14 ZVW   

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https://dejure.org/2014,101727
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2014 - L 4 KR 148/14 ZVW (https://dejure.org/2014,101727)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.11.2014 - L 4 KR 148/14 ZVW (https://dejure.org/2014,101727)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. November 2014 - L 4 KR 148/14 ZVW (https://dejure.org/2014,101727)
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  • BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 9/99 R

    Beschränkung auf Zuschuß zum Zahnersatz auch bei integrierter Gesamtbehandlung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2014 - L 4 KR 148/14
    Unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (Urteil vom 6. Oktober 1999 - B 1 KR 9/99 R -) hat es ausgeführt, dass ein höherer Zuschuss als der Festzuschuss auch für den Fall nicht möglich sei, dass die Versorgung mit Zahnersatz aus anderen als zahnmedizinischen Gründen - hier der Amalgamallergie des Klägers - erfolgt sei.
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 1164/07

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde als unzulässig wegen Nichteinhaltung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2014 - L 4 KR 148/14
    Denn eine Erkrankung schließt Verschulden nur dann aus, wenn der Beteiligte so schwer erkrankt ist, dass er nicht selbst handeln und auch nicht einen Anderen beauftragen kann (BVerfG vom 7. Juli 2007, 2 BvR 1164/07; BSG, Beschluss vom 25. Februar 1992, 9a BVG 10/91).
  • BSG, 18.12.2012 - B 1 KR 90/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2014 - L 4 KR 148/14
    Durch Beschluss vom 18. Dezember 2012 (B 1 KR 90/12 B) hat das Bundessozialgericht (BSG) das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • BSG, 25.02.1992 - 9a BVg 10/91
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2014 - L 4 KR 148/14
    Denn eine Erkrankung schließt Verschulden nur dann aus, wenn der Beteiligte so schwer erkrankt ist, dass er nicht selbst handeln und auch nicht einen Anderen beauftragen kann (BVerfG vom 7. Juli 2007, 2 BvR 1164/07; BSG, Beschluss vom 25. Februar 1992, 9a BVG 10/91).
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